AGB

SweetPixel
Nils Ladehoff
Carsten-Heeschen-Str. 29
24536 Neumünster

Tel.: +49 – 4321 – 2695669
Fax:  +49 – 4321 – 2695667
E-mail:

Inhaber: Nils Ladehoff
Steuernummer: 24/097/01311

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma: SweetPixel – Nils Ladehoff, Carsten-Heeschen-Str. 29, 24536 Neumünster, die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge zwischen uns und unseren Kunden, wenn
diese als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen handeln.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1. Allgemeines
1.1 Für den Verkauf von Waren, der Erbringung sonstiger Dienst- oder Werkleistungen durch
die SweetPixel – Nils Ladehoff („SweetPixel – Nils Ladehoff“) gelten ausschließlich diese All-
gemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten nur insoweit, als die SweetPixel – Nils Ladehoff ihnen ausdrücklich schriftlich zuge-
stimmt hat. Wenn der Kunde nicht damit einverstanden ist, hat er die SweetPixel – Nils Lade-
hoff sofort darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behält sich die SweetPixel – Nils Ladehoff vor,
ihre Angebote zurückzuziehen, ohne dass ihr gegenüber Ansprüche jedweder Art erhoben
werden können. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.2.1 Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu ei-
nem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2.2 Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte
zwischen den Vertragsparteien.
1.4 Vertragssprache ist Deutsch.
I. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen AGB wi-
dersprechenden Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir
diesen nicht gesondert widersprechen.
2. Weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.
Dieser Vertrag muss die Schriftform waren und gilt neben diesen AGB als verbindliche Ver-
einbarung. Weitere Vereinbarungen oder Nebenabreden, insbesondere mündlicher Art, sind
darüber hinaus nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
4. „Ware“ im Sinne dieses Vertrages sind alle an Sie zu überlassenden Gegenstände, ein-
schließlich Software und Lizenzen, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische
Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.
II. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag
1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an Sie dar, ein
verbindliches Angebot abzugeben. Ein verbindliches Angebot kommt erst durch eine Wil-
lenserklärung von Ihnen zustande. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihr Angebot
schriftlich bestätigen oder die Lieferung der Waren oder die Durchführung der Leistung aus-
geführt haben.
2. Sofern wir zur Durchführung des Vertrages Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Do-
kumentationen, Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen lediglich vorübergehend an Sie
überlassen, behalten wir uns sämtliche Eigentumsrecht vor; sie dürfen nicht für andere als
die vertragsgemäß festgelegten Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht wer-
den und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder
soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Nutzungsrechte werden eingeräumt, soweit
dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Dies gilt insbesondere für solche Unter-
lagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterla-
gen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
3. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
4. Sie tragen die Kosten eines Kostenvoranschlages, sofern Sie einen solchen bei uns be-
auftragen.
III. Beschaffenheit von Software, Quellcode
1. Sofern Gegenstand des Vertrages die Lieferung von Software ist, erfolgt die Lieferung
– bei von uns hergestellter Software gem. der vertraglichen Vereinbarung
– bei Drittanbietersoftware auf der vom Drittanbieter vorgegebenen Art und Weise.
2. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
3. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, stellen Sie sicher, dass die von uns mit-
geteilten Anforderungen an Hardware, Betriebssystem und IT-Umgebung, insbesondere der
Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor der Installation erfüllt
sind. Die zur Installation notwendigen Administrator- und Nutzerrechte sind zu gewährleisten.
4. Soweit Hardware von uns geliefert wird, stellen Sie sicher, dass die vorhandene Hard- und
Softwareumgebung zum Betrieb der von uns gelieferten Hardware geeignet ist. Wir sind
nicht verpflichtet zu prüfen, ob die gelieferte Hardware mit dem vorhandenen System kompa-
tibel ist.
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5. Während des Testbetriebs und während der Installation stellen Sie die Anwesenheit kom-
petenter und geschulter Mitarbeiter sicher. Andere Arbeiten mit der Computeranlage sind er-
forderlichenfalls einzustellen. Für die Sicherung aller ihrer Daten vor einer Installation sind
Sie selbst verantwortlich. Die Sicherung aller Ihrer Daten vor einer Installation oder Konfigu-
rationsänderung liegt in Ihrem alleinigen Verantwortungsbereich.
IV. Nutzungsrechte
1. Sofern Gegenstand des Vertrages die Lieferung von Software (Standardsoftware oder In-
dividualsoftware) eines Drittanbieters ist, richten sich die Nutzung nach den jeweils gelten-
den Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Sofern möglich und auf
ausdrücklichen Wunsch übersenden wir die Lizenz- und Nutzungsbedingungen auch schon
vor Vertragsschluss.
2. Sofern Gegenstand des Vertrages die Lieferung von uns hergestellter Software (Stan-
dardsoftware oder Individualsoftware) ist, unterliegt die Nutzung unseren jeweils geltenden
Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Sofern möglich und auf ausdrücklichen Wunsch über-
senden wir die Lizenz- und Nutzungsbedingungen auch schon vor Vertragsschluss.
V. Preise
1. Alle Preise gelten in EURO ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpa-
ckungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise,
hilfsweise unsere üblichen Preise.
3. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 14 Tagen bzw. bei Dauerschuld-verhältnis-
sen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaf-
fung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) ein-getrete-
ne Kostensteigerungen, durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Aus-
gleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang, an den Kunden weiterzugeben.
VI. Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt,
sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so
richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit
für uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe
des eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von
Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
3. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des
Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
VII. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung
1. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im
Anwendungsbereich des § 354 a HGB.
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2. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, sofern
sie für Sie zumutbar sind. Zumutbar ist eine Teilleistung und Lieferung, wenn hierdurch der
Vertragszweck nicht gefährdet wird.
VIII. Lieferung, Gefahrübergang
1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus.
2. Unabhängig von der Regelung der Transportkosten, geht die Gefahr des Untergangs und
der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder
Anstalt auf den Kunden über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen.
3. Sofern der Kunden es wünscht, werden wir die Lieferung auf Kosten des Kunden durch
eine Transportversicherung abdecken.
IX. Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug
1. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir selbst nicht richtig oder nicht ord-
nungsgemäß beliefert werden, die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben und ein konkretes
Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen haben. Wir werden Sie unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich
an Sie erstatten.
2. Wenn Sie die Ware nicht fristgemäß abnehmen, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren
Rechte berechtigt, Ihnen eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf ander-
weitig über den Gegenstand zu verfügen und Sie mit angemessener verlängerter Nachfrist
zu beliefern.
X. Anspruchsgefährdung
1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch
mangelnde Leistungsfähigkeit Ihrerseits gefährdet wird, so ist der Kunden auch bei sonst
fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn unsere vertragliche Pflicht in
einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Kunden zu beschaffenden,
nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer An-
sprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung
verweigern können.
3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn
Sie mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug geraten.
Stundungsabreden werden unwirksam, wenn Sie mit einer Leistung in Verzug geraten oder
die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
XI. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im ge-
wöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Sie dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht ver-
pfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des
Rechnungswerts unserer Forderung, bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Wei-
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terveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentums-
vorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Unbesehen
unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung
zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die
Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungs-verpflichtungen
nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr
Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir ver-
pflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunden unverzüglich schrift-
lich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Drit-
te nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage ge-
mäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunden für den uns entstandenen Ausfall.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zah-
lungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden inso-
weit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
XII. Haftungsbegrenzung: Schadenersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
1. Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Ver-
letzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall
haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
XIII. Ansprüche des Kunden bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)
1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestim-
mungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer man-
gelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für
jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach §?77 HGB geschuldeten Untersu-
chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen.
2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – au-
ßer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.
3. Rechte des Kunden wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsge-
mäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
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4. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder
Lieferung einer mangelfreien Sache zu beseitigen. Bei Fehlschlagen des Nacherfüllungs-
versuches haben wir das Recht einer neuerlichen Nacherfüllung nach unserer Wahl. Bei
endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunden den Kaufpreis mindern oder,
wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Ver-
trag zurücktreten. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz bleibt unberührt.
XIV. Mitwirkung des Kunden bei Mängeln
1. Bei der Beseitigung der Mängel werden Sie uns so weit möglich und zumutbar, unentgelt-
lich unterstützen und uns insb. alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stel-
len, die wir zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
2. Sie sind verpflichtet uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie wegen der Verletzung von
Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in An-
spruch genommen werden.
3. Einzelne Mittwirkungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem individuellen Vertrag,
sofern eine individuelle Regelung notwendig ist.
XV. Geheimhaltung
1. Die Parteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen Partei
aufgrund dieses Vertrags mitteilt oder von der anderen erhält, vertraulich zu behandeln und
ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu nutzen. Vertrauliche Informationen
bezeichnet alle Informationen und Dokumente, inklusive der Dokumente dieses Vertrags, die
entweder ausdrücklich als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich
aus den Umständen oder der Art der Information selbst ergibt. Informationen, die allgemein
bekannt sind oder die durch die andere Partei ausdrücklich von der Vertraulichkeit ausge-
nommen wurden, sind nicht als vertraulich anzusehen.
2. Diese Informationen dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmer und externe
Berater weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrags kennen müssen. Ver-
trauliche Informationen in diesem Sinne sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils
anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als ver-
traulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäfts-
beziehungen und Know-how.
3. Die Offenlegung vertraulicher Informationen bedarf der vorherigen Zustimmung durch die
Partei, deren vertrauliche Informationen offengelegt werden sollen. Dies gilt nicht, wenn die
offenlegende Partei zur Offenlegung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist. In
diesen Fällen ist die offenlegende Partei dazu verpflichtet, die Partei, deren
vertrauliche Informationen offengelegt wurden, über die Offenlegung unverzüglich zu
informieren.
XVI. Datenschutz
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1. Die Vertragsparteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jede Partei ver-
pflichtet die auf ihrer Seite tätigen Personen, das Datengeheimnis zu wahren und die daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen zu achten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten
(z.B. Testdaten) erfolgt nur im Rahmen dieses Vertrags und ihre Nutzung gemäß den daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Migration der Daten erfolgt im Weg der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO.
Hierzu schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag, der dem Rahmenvertrag als Anla-
ge A7 (Auftragsverarbeitung) anzufügen ist.
XVII. Verjährungshemmung bei Verhandlungen
Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein,
wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Mo-
nate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.
XVIII. Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unterneh-
mens.
2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unter-
liegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Ist der Kunden Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Ver-
tragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch
berechtigt sind, den Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
5. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst
zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Leistungsbedingungen oder
sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten
Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen
Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe-
kommen.

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